Untersuchungen zu Legionellen in Prozesswässern
Bundesrat beschließt zur 42. BImSchV
Über die "42. BImSchV für den hygienegerechten Betrieb von Verdunstungskühlsystemen, Kühltürmen und Nassabscheidern" wird der Bundesrat in seiner 958. Sitzung am 02.06. (Freitag) beschließen. Die Verhandlung kann als Liveübertragung aus dem Plenarsaal über die Startseite des Bundesrates (Videoplayer, erscheint dort erst kurz vor Beginn der Sitzung) verfolgt werden.
Das Thema wird unter Tagesordnungspunkt 44 (von insgesamt 50) der um 09:30 Uhr beginnenden Sitzung aufgerufen werden.
Mit dem Regelungsvorhaben werden Vorgaben zur Errichtung und dem Betrieb für Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider aufgestellt, die Gefahren für die menschliche Gesundheit, insbesondere auf Grund einer Legionellenexposition aus diesen Anlagen, vermeiden sollen.
Zum Verhandlungspunkt stehen folgende weiteren Dokumente zur Verfügung:
Auch wenn die Ausschüsse Änderungsvorschläge zum bekannten Entwurf angemeldet haben, ist zu erwarten, dass die Kernpunkte der Verordnung erhalten bleiben, schätzt Otto Theobald, Vorsitzender der Projektgruppe "Hygiene in Prozesswässern" des Deutschen Verbandes Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP) den Diskussionsstand ein.
Der VUP beabsichtigt zeitnah zur verabschiedeten 42. BImSchV zu informieren und daraus Vorschläge bezüglich der weiteren Aktivitäten der Projektgruppe abzuleiten. Dieses betrifft auch einen eventuellen vierten Ringversuchs sowie das weitere Vorgehen des Verbandes zur Schulung der Probenahmetechniker bei Rückkühlwerken und Nassabscheidern.