DAkkS-Regelwerk
Leitlinien zur Flexibilisierung des Akkreditierungsbereichs von Laboratorien in den Bereichen Gesundheitlicher Verbraucherschutz sowie Gesundheit und Schutz von Pflanzen/Tierschutz, Umwelt und chemische Produkte
Abschließende Bestätigung durch den Akkreditierungsbeirat (AKB)
Folgendes Regelwerk der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) aus dem Zuständigkeitsbereich der Fachbeiräte 4.1 (Gesundheitlicher Verbraucherschutz) und 4.2 (Chemie/Umwelt) wurde vom Akkreditierungsbeirat (AKB) am 30.06.2017 bestätigt.
DAkkS-Regelwerk: "71 SD 4 032 Leitlinien zur Flexibilisierung des Akkreditierungsbereichs von Laboratorien in den Bereichen Gesundheitlicher Verbraucherschutz sowie Gesundheit und Schutz von Pflanzen/Tierschutz, Umwelt und chemische Produkte"
Der Deutsche Verband Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP) ist in diesen Gremien des deutschen Akkreditierungswesens vertreten und stellt das Dokument als download zur Verfügung.