Schleswig-Holstein
Beanstandete Werbung im Erlass des Ministeriums zum Düngemittelrecht
VUP erfolgreich: Umweltministerium Schleswig-Holstein zieht Erlass zurück
Umgehend reagiert hat des Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländlicher Räume Schleswig-Holstein auf eine Beschwerde des Deutschen Verbandes Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP): Der Erlass "Anforderungen des Düngemittelrechtes zur Kennzeichnung von Klärschlämmen und Bioabfällen" (vom 12.08.2010) wurde aufgrund beanstandeter einseitiger Empfehlung für ein einzelnes privatwirtschaftliches Labor zurückgezogen und ersetzt.
Im ursprünglichen Schreiben des Ministeriums an alle kommunalen Abfall- und Wasserbehörden des Landes wurde exclusiv die Kompetenz eines privatwirtschaftlichen Labors herausgestellt und dessen Kontaktadresse benannt. Dieses Labor hatte das Ministerium vorab über seine Veröffentlichung "Informationen zur Deklaration von Klärschlamm" informiert und zielend auf die kommunalen Kunden in diesem Dokument auch die "nach Düngemittelverordnung (DÜMV) erforderlichen Untersuchungspakete" zusammengestellt.
Dieses Dokument wurde seitens des Ministeriums daraufhin im Erlass nicht nur zitiert, sondern auch als Anlage beigefügt, was als einseitige Empfehlung der obersten Behörde hätte verstanden werden können.
Für derartige Untersuchungen seien jedoch auch zahlreiche weitere u.a. in Schleswig-Holstein ansässige Unternehmen kompetent, war das Argument des Unternehmerverbandes, als er am 08.10. umgehend nach Bekanntwerden des Schriftstückes im zuständigen Referat und der Rechtsabteilung des Ministeriums vorstellig wurde.
Innerhalb von nur zwei Werktagen hat das Ministerium auf diesen Vorwurf reagiert: Der korrigierte,
neue Erlass (12.10.2010) verweist nun auf die Internetdatenbank
ReSyMeSa und stellt alle darin aufgeführten Untersuchungsstellen als für diese Untersuchungen kompetent heraus.
"Dass der Erlass innerhalb so kurzer Zeit aufgehoben wurde, hat uns sehr beeindruckt", freut sich VUP-Geschäftsführer Sven Deeg über das Verständnis und schnelle Handeln der zuständigen Referatsleiterin.