Neuerliche Verteuerung der Akkreditierung nicht zumutbar, nicht hinnehmbar und nicht vermittelbar!
Gemeinsame Erklärung von Eurolab-D, VMPA und VUP zur DAkkS-Gebührenverordnung
Im Vorfeld der Eurolab-Gemeinschaftsveranstaltung "Die neue ISO/IEC 17025 – alles neu in 2018?" am 9.11.2017 in Berlin warnen maßgebliche Verbände der Konformitätsbewertungsstellen in einer gemeinsamen Erklärung vor einer neuerlichen Verteuerung der Akkreditierung in Deutschland.
Der jüngst vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) vorgelegte Entwurf einer Gebührenverordnung für die Akkreditierungsstelle öffne "Tür und Tor" für Preissteigerungen bis zu 100%, wie Modellberechnungen des Verbandes der Materialprüfungsanstalten (VMPA) und des Deutschen Verbandes Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP) zeigen. Gemeinsam mit Eurolab Deutschland fordern VMPA und VUP deshalb dringend Korrekturen an der Verordnung. Das BMWi fordern die Verbände zudem auf, kurzfristig eine nachträgliche Anhörung anzusetzen, um die notwendigen Änderungen mit den betroffenen Kreisen zu erörtern.
Nachfolgend veröffentlicht der VUP die gemeinsame Erklärung der Verbände:
Gemeinsame Erklärung zum Entwurf der Gebührenverordnung für die Akkreditierungsstelle (AkkStelleGebV):
"So sehr wir begrüßen, dass mit dem Referentenentwurf vom 16. Oktober 2017 nunmehr endlich nach 4 Jahren Bearbeitungszeit eine Diskussionsgrundlage vorliegt, so sehr sind wir erheblich besorgt, dass durch die neue Gebührenverordnung massiver Schaden für den Wirtschaftsstandort Deutschland und das nationale Akkreditierungssystem im Allgemeinen und für die Konformitätsbewertungsstellen im Besonderen entsteht.
Die geplante vollständige Umstellung auf Zeitgebühren für die Abrechnung der Tätigkeiten der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) wird im Referentenentwurf als ein Beitrag für mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit benannt. Diese beiden Ziele unterstützen grundsätzlich auch wir. Dieser Systemwechsel in der Gebührenberechnung der DAkkS muss allerdings verbunden sein mit der Gewissheit, dass
- die Gebührensätze auf einer soliden und nachvollziehbaren Kosten- und Leistungsrechnung (bzw. im Rahmen der Budgetierung auf einer validen Schätzung für die nächsten Jahre) beruhen und vor allem
- gewährleistet ist, dass die Leistungserbringung der DAkkS bei aller Notwendigkeit der Erfüllung hoheitlicher Aufgaben kundenorientiert und mit angemessenem Aufwand erfolgt.
Vor allem letzterer Punkt ist es, der uns besondere Sorge bereitet. Wir alle kennen die Debatten um die Arbeitsweisen und Performance der Akkreditierungsstelle (DAkkS) sowie die Kritik an schwerfälligen und v.a. langwierigen Bearbeitungs- und Entscheidungsprozessen vernommen. Wir wissen sehr wohl um die Größe dieser „Baustellen“ und um die Bemühungen der neuen DAkkS-Geschäftsführung, diese Probleme abzustellen. Solange aber selbst in der DAkkS (sowie im Übrigen auch in einschlägigen Studien des Bundeswirtschaftsministeriums) Nachhol- und Verbesserungsbedarf an dieser Stelle gesehen wird, darf eine neue Gebührenverordnung für die DAkkS nicht in der nun vorgeschlagenen Weise verkündet werden. Im Gegenteil: sie muss helfen, diese Baustellen zu beseitigen.
Erforderlich sind deshalb Sicherungsmechanismen bestehend aus Kalkulation, Kontrolle und inhaltlichen Vorgaben (z.B. für Umfang, Tiefe und Frequenz von Begutachtungen) für eine nachvollziehbare und (v.a. hinsichtlich des zeitlichen Aufwands) eingrenzbare Aufgabenerfüllung durch die DAkkS. In unseren Stellungnahmen gegenüber dem BMWi haben nicht nur wir, sondern auch andere Vertreter betroffener Kreise Lösungsvorschläge in dieser Richtung aufgezeigt, die es dringend aufzugreifen gilt.
Derartige Sicherungsmechanismen sind allein schon deshalb erforderlich, weil sich erhebliche Kostensteigerungen für die Konformitätsbewertungsstellen abzeichnen, wenn man die nun vorgeschlagenen Stundenverrechnungssätze in die Praxis wichtiger Akkreditierungstätigkeiten der DAkkS überträgt. Demnach drohen für typische Begutachtungstätigkeiten zukünftig Preissteigerungen von knapp 50% bis über 100%. Bereits mit Aufnahme der Tätigkeit der DAkkS im Jahr 2010 war eine durchschnittliche Verdopplung der Akkreditierungskosten verbunden, weswegen diese absehbare neuerliche Verteuerung der Akkreditierung nicht zumutbar und nicht hinnehmbar ist. Sie ist auch nicht vermittelbar, solange nicht klar und ersichtlich wird, weshalb derartige Steigerungen überhaupt notwendig sind, auf welcher Kalkulationsbasis die Gebührensätze beruhen und weswegen die Gebührensätze der DAkkS deutlich höher sein sollen, als die vergleichbarer Bundesbehörden. Der alleinige Verweis auf die Vorgaben des neuen Bundesgebührenrechts reicht dafür jedenfalls nicht.
Wir wissen um die Grundsätzlichkeit unserer Kritik und Vorschläge. Gleichzeitig sind wir nach der langen Zeit der Vorbereitung an einer raschen Verabschiedung der Verordnung interessiert, weil sie in Verbindung steht mit dringend erwarteten Verbesserungen im Überwachungssystem der DAkkS, vor allem der rechtlich gebotenen Entfristung der Akkreditierung. Gleichwohl halten wir "Gründlichkeit vor Schnelligkeit" an dieser entscheidenden Weichenstellung im nationalen Akkreditierungssystem für wichtig. Deshalb halten wir es für mehr als geboten, kurzfristig einen hochrangigen Erörterungstermin anzusetzen, um gemeinsam zwischen betroffenen Kreisen, dem Bundesministerium und der DAkkS zu sachdienlichen Lösungen und notwendigen Korrekturen am Entwurf der Gebührenverordnung für die Akkreditierungsstelle zu kommen. Das Bundeswirtschaftsministerium ist nun gefordert!"
Berlin, 8.11.2017
Eurolab-D / EUROLAB-Deutschland: Chemische Analytik, Mess- und Prüftechnik e.V.
VMPA / Verband der Materialprüfungsanstalten e.V.
VUP / Deutscher Verband Unabhängiger Prüflaboratorien e.V.