Aufbauschulungen zur Probenahme nach TrinkwV im 1. Halbjahr 2013
Qualifikation als Probenehmer MUSS nach 5 Jahren aufgefrischt werden
Qualifizierte Probenehmer nach Trinkwasser-Verordnung (TrinkwV) müssen ihr Wissen spätestens nach 5 Jahren durch die Teilnahme an einer anerkannten Aufbauschulung auffrischen, darauf weist jetzt der Deutsche Verband Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP) hin. Dieses gelte auch für die Probenehmer, die sich schon in den Anfangsjahren dieser Regelung (2003 / 2004) über eine Grundschulung qualifiziert und bereits in den Jahren 2008 / 2009 an einer Aufbauschulung teilgenommen hatten. Für diesen "Jahrgang" stehen in diesem Jahr erneut der Besuch einer entsprechenden, eintägigen Fortbildungsveranstaltung an.
Ohne Teilnahme an einer derartigen Aufbauschulung verlieren somit alle Qualifikationen, die vor 2009 erwoben bzw. verlängert wurden ihre Gültigkeit. Der VUP bietet für diese Zielgruppe im 1. Halbjahr 2013 folgende Aufbauschulungen an:
Aufgrund des großen Zuspruchs sind in den grundsätzlich auf 20 Teilnehmer begrenzten Veranstaltungen nur noch wenige Plätze frei. Interessenten wird eine umgehende Anmeldung empfohlen.