Sie suchen ein akkreditiertes Prüf- oder Kalibierlabor mit hohen Qualitätsstandards? Nutzen Sie unseren LABORFINDER um das passende Labor für sich zu finden.
Sie haben einen konkreten Auftrag oder haben bisher nicht das passende Labor gefunden. Dann nutzen Sie unsere Auftragsvermittlung und schreiben Sie ihre EIGENE ANFRAGE für Untersuchungen und Messungen.
Prüf- und Kalibrierlaboratorien finden hier laufende ANALYTIK-ANFRAGEN und können sich darauf bewerben.
Sie haben kein passendes Labor gefunden? Schreiben Sie Ihre eigene Analytik-Anfrage und wir helfen Ihnen, ein geeignetes Labor zu finden.
Wir entsorgen Inhalten aus Fettabscheidern (Restaurants, Kantinen, Küchen, etc…) AVV 020204 (Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung) und benötigen Analysen von Beprobungen hauptsächlich auf Schwermetallgehalt, TR-Gehalt und Glühverlust.
Plz.: 763xx Wir müssen in einer Einrichtung auf unserem Gelände Feststellen, in wie weit ggf. außerhalb von Handschuhboxen eine Kontamination mit Beryllium vorliegt. Wir suchen eine Analytikdienstleistung (Nachweis: 1µg/Probe) für Wischteste (aktuell 11 St + 1 Blindtest).
Wir sind auf der Suche nach einem Labor das eine Bestimmung der Gesamtglucose in Futtermitteln analog des Amtsblattes C_20225_6343 durchführen kann. Hier der Auszug: Zur Bestimmung des Gehalts an Stärke, Glucose und Maltodextrin wird die Gesamtglucosemenge gemessen. Die Gesamtglucose ist definiert als die Summe aller Glucosen in einer Probe, d. h. der ursprünglich vorhandenen freien Glucose und der Glucose, die durch die enzymatische Hydrolyse von in der Probe vorhandener Stärke und vorhandenem Maltodextrin entsteht und als Glucose ausgedrückt wird. Zur Bestimmung der Gesamtglucose wird eine abgewandelte Form der im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 121/2008 der Kommission (ABl. L 37 vom 12.2.2008, S. 3) beschriebenen enzymatischen Analysemethode angewendet. Die Abwandlung besteht darin, dass bei der Vorbereitung der Probe auf das Waschen mit Ethanol 40 % vol verzichtet wird und dass der Glucosegehalt nur aus den Ergebnissen der Hochleistungsflüssigkeitschromatografie (HPLC) berechnet wird (in GHT, siehe Punkt 7.1 des Anhangs der Verordnung (EG) Nr. 121/2008 der Kommission (ABl. L 37 vom 12.2.2008, S. 3); das Ergebnis entspricht der oben definierten Gesamtglucose.