Musterklage zur Finanzierungspraxis der DAkkS
VUP zum Sachstand und zur weiteren Vorgehensweise
Sachstand:
DAkkS stimmt vorgeschlagener Verfahrensweise zu Der VUP hatte der DAkkS eine Verfahrensweise zu diesem Musterprozess vorgeschlagen, die rechtliche Nachteile für die im Laufe des Verfahrens Widerspruch einlegenden VUP-Mitglieder weitestgehend ausschließen soll. Dieser Verfahrensweise hat die DAkkS in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft (BMWi) jetzt mit Schreiben vom 12.04.2013 mit Ergänzungen zugestimmt und ist damit auf die Absicht des Verbandes weitgehend eingegangen.
Damit ist jetzt der Weg frei, dass der VUP gemeinsam mit betroffenen Mitgliedern einen geeigneten Fall für diese Musterklage auswählt. Der Unternehmerverband beabsichtigt, zumindest einen derartigen Widerspruch gegebenenfalls über mehrere Instanzen vor Gericht durch fachliche und finanzielle Unterstützung zu begleiten.
Weitere Verfahrensweise:
Auswahl eines Präzedenzfalls Als nächster Schritt ist vorgesehen, sich gemeinsam mit dem seitens des VUP bevollmächtigten Fachanwalt für einen geeigneten Kostenbescheid für die Musterklage zu entscheiden. In diesem Präzedenzfall ist im Einverständnis mit dem klageführenden Mitgliedsunternehmen auch vorgesehen, die VUP-Mitglieder über den jeweiligen Stand des Verfahrens zu informieren.
Der VUP bittet nun Unternehmen, die dazu bereit sind, ihren vorgesehenen Widerspruch gegen einen Kostenbescheid für eine derartige Musterklage "zur Verfügung" zu stellen um Kontaktaufnahme, zunächst mit dem Geschäftsführer des VUP (
eMail).
Dabei kommen auch solche Bescheide in Frage, die bereits mit Widerspruch angefochten wurden oder bei denen der Widerspruch bereits zurückgewiesen wurde, vorausgesetzt die Klagefrist ist noch nicht abgelaufen.
Der VUP wird eine Vorauswahl geeigneter Fälle treffen und diese zur endgültigen Abwägung und Entscheidung der beauftragten Kanzlei vorlegen.
Beachtenswert:
Für alle Unternehmen, die bis zur gerichtlichen Klärung einen Widerspruch in Erwägung ziehen In diesem Zusammenhang weist die Rechtsberatung des VUP darauf hin: Diese Klage hat nur indirekte Auswirkungen auf die den VUP-Mitgliedern zugehenden Kostenbescheide der DAkkS. Falls diese einen eigenen Kostenbescheid als überhöht ansehen, können und müssen diese selbst (!) innerhalb der vorgegebenen Frist einen Widerspruch gegen diesen Bescheid erheben !
Den VUP-Mitgliedern steht dafür ein Mustertext als
download zur Verfügung (login erforderlich !). Es wird ausdrücklich empfohlen, nur dieses Muster zu verwenden, da dieses die ergänzenden Vorgaben der DAkkS berücksichtigt ! (Vorteile im Widerspruchsverfahren, siehe oben.)
Ein derartiger Widerspruch muss seitens der Laboratorien nicht weiter begründet werden. Auch braucht dafür KEIN Rechtsanwalt beauftragt werden. Mit der DAkkS wurde vereinbart, dass die Bearbeitung von Widersprüchen von VUP-Mitgliedern solange zurückstellt werden, bis über die Musterklage entschieden ist. Dieses wird allerdings frühestens im kommenden Jahr der Fall sein. In diesen Fällen ist davon auszugehen, dass das Ergebnis der Musterklage von der DAkkS später bei der Entscheidung über die Widersprüche der VUP-Mitglieder berücksichtigt wird.
Dies dürfte zu Vorteil der VUP-Mitglieder sein. Formal sieht sich der VUP jedoch veranlasst darauf hinzuweisen, dass es bei ungünstigem Ausgang der Klage im schlimmsten Fall eventuell auch zu einer Verböserung der Kostenbescheide kommen könnte.
Da die DAkkS eine grundsätzliche Aussetzung der Vollziehung ablehnt, bedarf es trotz der Einlegung des Widerspruchs zunächst einer Zahlung der von der DAkkS angeforderten Kosten. Eine solche Zahlung wäre nur dann entbehrlich, wenn neben dem Widerspruch auch noch ein Aussetzungsantrag bei der DAkkS gestellt würde, der aber begründet werden sollte.