DAkkS-Beschlüsse zur Gendiagnostik
Kritik betroffener Laboratorien wird in einer VUP-Projektgruppe aufgegriffen
Die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) hat ihre Bestimmungen für die Akkreditierungen im Bereich der Gendiagnostik erweitert (DAkkS 71 SD 3 014 vom 13.01.2014). Die neuen Regelungen führen bei vielen betroffenen Laboratorien zu Unverständnis. In der Branche wertet man diese als "überzogen" und weder durch das Gendiagnostik-Gesetz noch durch die Richtlinien der Gendiagnostik-Kommission (GEKO, vom 17.07.2012) veranlasst. Zudem nehme die DAkkS mit dieser Regelungen mittelbaren Einfluss auf den Markt.
Der Deutsche Verband Unabhängiger Prüflaboratorien beabsichtigt diese Thematik kurzfristig in einer Projektgruppe aufzugreifen. Betroffene Laboratorien (auch Nicht-Verbandsmitglieder) sind zur konstituierenden Sitzung dieser Projektgruppe am 19.02.2014 nach Gießen eingeladen (Einladung, Anmeldung).
Ziel der Projektgruppe wird es u.a. sein, eine offizielle Stellungnahme der Branche zu den entsprechenden Gremienbeschlüsse der DAkkS zu verfassen.
DAkks-Beschlüsse: 71 SD 3 014