DAkkS
Leistungen auf Antrag nur noch nach Vorauszahlung
Änderungen des Zeitpunkts der Rechnungsstellung und Zahlungsziels u.a. bei Erst- und Reakkreditierung
Mit Vorschusszahlungen im in der Regel 5-stelligen Bereich sehen sich gegenwärtig Prüflaboratorien konfrontiert, die eine Reakkreditierung bei der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) beantragt hatten.
Die Aufnahme des Verfahrens, so auch die Terminierung und Entsendung von Auditoren wird seitens der DAkkS konsequent von der vollständigen Zahlung dieses Vorschusses abhängig gemacht. Bei den betroffenen Unternehmen führt dieses zu Unverständnis: "Zunächst müsse die Leistung erbracht werden, erst danach sei ein Kostenbescheid zu erstellen", so deren Argumentation. Der Deutsche Verband Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP) ist diesen Beschwerden nachgegangen und stellt hierzu fest: