Irreführende Werbung als "akkreditiertes Labor"
Zunehmende Beschwerden aus der Branche - Besonderheit bei Kalibrierlaboratorien
Eine Werbung als "akkreditiertes Labor" mit einem Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO/IEC 17025 kann unberechtigt, wettbewerbsrechtlich irreführend und somit unlauter sein. Der Deutsche Verband unabhängiger Prüflaboratorien (VUP) sieht sich aufgrund zunehmender Hinweise aus der Branche zu dieser Bemerkung veranlasst.
"Nur das Unternehmen darf sich als DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiert bezeichnen, das eine gültige Urkunde vorweisen kann", so der VUP nach Rückversicherung bei der Rechtsabteilung der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS). Ist die Urkunde abgelaufen und wird dennoch mit diesem hoheitlich extern überwachten Qualitätsmanagement geworben, könnte dieses zu wettbewerbsrechtlichen Beanstandungen führen.
Recherchen des VUP in den vorgetragenen Fällen ergaben: Auf Internetseiten, Briefköpfen sogar Analysebefunden wird mit dem besonderen Prädikat eines akkreditierten Qualitätsmanagement geworben, obwohl das Unternehmen hierüber nicht verfügt.
Die meisten betroffenen Unternehmen waren bis vor wenigen Wochen noch akkreditiert, konnten jedoch die Reakkreditierung mit einer neuen Bescheinigung nicht rechtzeitig vor Ablauf der befristeten Urkunde des vorangegangenen Überwachungszyklus abschließen. Andere Unternehmen hatten inzwischen gänzlich auf eine Reakkreditierung verzichtet.
Im Kalibrierwesen seien derartige Verstöße besonders gravierend. Da die Urkunden des vor 2010 akkreditierenden Deutschen Kalibrierdienstes (DKD) kein Datum der erfolgreichen letzten Reakkreditierung aufzeigen, ist für den Kunden gegenwärtig kaum nachprüfbar, ob das Labor nach wie vor über eine gültige Kompetenzbescheinigung verfügt.
Die DAkkS selbst sieht sich aufgrund einer fehlenden Rechtsgrundlage nicht in der Lage gegen derartige Missbräuche vorzugehen, es sei denn, bei dem Hinweis werde das offizielle, geschützte Akkreditierungssymbol genutzt. Stattdessen verweist die Akkreditierungsstelle auf dieses Recht der Mitbewerber und deren diese vertretenden Verbände.
Hier werde nicht nur das Vertrauen des Kunden in die hoheitliche DAkkS-Akkreditierung belastet. Auch alle Unternehmen, die sich mit den hohen Belastungen der Überwachung ihres Qualitätsmanagements gewissenhaft stellen, seien von derartiger Irreführung betroffen, bewertet der VUP. Im Eintreten für einen fairen Wettbewerb und mit entsprechendem satzungsgemäßen Auftrag ist der Verband bestrebt, derartige Hinweise seiner Mitglieder mit den beschuldigten Unternehmen einvernehmlich zu klären.