DAkkS-Gremienbeschlüsse für den Bereich EMV
Abschließende Bestätigung durch den Akkreditierungsbeirat
Folgendes Regelwerk der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) wurde im Fachbeirat 2 "Geräte- und Anlagensicherheit / Telekommunikation / EMV" überarbeitet und dem Akkreditierungsbeirat nun zur Bestätigung vorgelegt.
DAkkS-Regelwerk: 71 SD 2 004 Besondere Anforderungen und Festlegungen für die Akkreditierung von EMV-Prüflaboratorien
Frist: 25.02.2015
Der Deutsche Verband Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP) ist in diesen Gremien des Akkreditierungswesens vertreten und stellt das Dokument als download zur Verfügung: