Ausstieg aus landbaulicher Klärschlammverwertung
Bundesregierung arbeitet an Verordnungsentwurf
Seit Verabschiedung des Koalitionsvertrages im Jahr 2013 steht fest, dass die Klärschlammausbringung zu Düngezwecken beendet werden soll. Ende Juli 2015 hat das federführende Bundesumweltministerium (BMUB) nun die regierungsinterne Abstimmung für eine neue Klärschlammverordnung (AbfKlärV) eingeleitet. Der Deutsche Verband Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP) fasst den aktuellen Diskussionsstand zusammen.
Seit längerem arbeitet das BMUB an einer Novellierung der Klärschlammverordnung, mit der der Ausstieg aus der landbaulichen Klärschlammverwertung eingeleitet werden soll. Anforderungen für die während eines Übergangszeitraumes noch zulässige bodenbezogene Klärschlammverwertung sollen verschärft und andererseits verbindliche Regelungen zur Phosphorrückgewinnung aus Abwasser, Klärschlamm oder den Aschen der Klärschlammverbrennung festgelegt werden.
Der Ausstieg ist in Fachkreisen heftig umstritten. Anfang des Jahres 2015 positionierten sich betroffene Wirtschafts- und Fachverbände zu den Planungen der Koalition in einer gemeinsamen Stellungnahme. Im Fokus der Krtik steht insbesondere der geplante Übergangszeitraum von 10 Jahren. Ab dem Jahr 2025 soll die landbauliche Klärschlammverwertung in der gegenwärtig Form beendet werden. Die Umweltministerkonferenz hatte zuletzt signifikant kürzere Übergangsfristen gefordert, um stärkere Impulse für eine Förderung von Technologien zur Phosphorrückgewinnung sowie der Karbonisierung zu setzen.
Der Verordnungsentwurf wurde Ende Juli an das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) übermittelt, um das erforderliche Einvernehmen zwischen BMUB und BMEL herzustellen. Danach schließt sich die Verbändebeteiligung an. Mit einer Verabschiedung der Verordnung ist frühestens Ende des Jahres zu rechnen.