VUP-Position zum "neuen Überwachungskonzept" der DAkkS
Anfang Juni, anlässlich der "Akkreditierungskonferenz 2015" hatte die Geschäftsführung der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) die Planungen zu einem neuen Überwachungskonzept vorgestellt. Der Entwurf eines entsprechendes Regelwerkes liegt gegenwärtig zur Beratung dem Fachbeirat 7 (Horizontale Fragen) des Akkreditierungsbeirates beim Bundesministerium für Wirtschaft vor. Über seine dortige Vertreterin, Vizepräsidentin Petra Harkányi, hat der Deutsche Verband Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP) jetzt eine Stellungnahme zu diesem Entwurf vorgelegt.
Einleitend merkt der VUP an, dass sich die Notwendigkeit eines überarbeiteten Überwachungskonzept nur dann ergibt, wenn damit eine spürbare Entlastung der Laboratorien verbunden ist. Die Stellungnahme folgt daher auch dem Prinzip, dass sich der Akkreditierungsaufwand eines Labors strikt an den Vorgaben der Norm zu orientieren habe und diese nicht - wie in der Branche in den letzten Jahren empfunden - von der Akkreditierungsstelle erweitert werden sollte.
Das neue Konzept sieht vor, den Akkreditierungszyklus (Reakkreditierung) von 5 auf vier Jahre zu verkürzen und dadurch die zwischenzeitlichen Überwachungen von bisher drei auf nur noch eine zu reduzieren.
Diese Überwachungen sollen nach der Norm in Form einer sich am Umfang der Akkreditierung (Scope) orientierenden Stichprobe durchgeführt werden. Regelungen zur Größe dieser repräsentativen Auswahl trifft die Norm jedoch nicht.
Reichte der DAkkS bisher eine Stichprobe von 30 % aus, soll diese nun auf "mindestens 50 %" angehoben werden. "Fachlich erschließt sich hier keine Notwendigkeit für eine derartige Erhöhung", kommentiert der Laborverband, zumal sich durch die Verkürzung des Intervalls der Reakkreditierung für die DAkkS die Möglichkeit ergibt, eventuelle Abweichungen früher zu erkennen und zu beanstanden.
Der VUP fordert daher, die Überwachung auf eine Stichprobe von 25 % des Scops zu begrenzen.
Auch hinsichtlich des Umfanges der Reakkreditierung weist der VUP auf die Vorgaben der Norm hin: Hier sei lediglich geregelt, dass diese Wiederholungsbegehung einer Erstakkreditierung "ähnlich" sein soll und die in früheren Begehungen gewonnenen Erfahrungen berücksichtigen muss. Die im neuen Konzept vorgesehene Vorgabe, die Wiederholungsbegutachtung müsse "grundsätzlich der Tiefe einer Erstbegutachtung entsprechen" lehnt der Verband daher ab.
Weiter beinhaltet die VUP-Stellungnahme: Die zwischenzeitliche Überwachung sollte sich im Schwerpunkt auf die Laborkompetenz beziehen und sich an der wirtschaftlichen Ausrichtung (Marktschwerpunkte) des Unternehmens orientieren. Systembegutachtungen sollten hier - wenn überhaupt - nur eine untergeordnete Rolle spielen.
Alle Entscheidungen der DAkkS sollen zudem transparent und nachvollziehbar sein. Das Labor müsse jederzeit den Anspruch haben, eine Begründung anzufordern.
Der Verband merkt zu seiner Stellungnahme an, dass die Norm zum Akkreditierungssystem gegenwärtig auf internationaler Ebene überarbeitet wird. Hält man dabei die Zeitplanung ein, kann bereits im kommenden Jahr mit einer revidierten Norm gerechnet werden. Des Weiteren macht die DAkkS das neue Konzept von der gegenwärtig in Überarbeitung befindlichen Gebührenordnung abhängig. Auch hier ist ein Ergebnis bereits 2016 zu erwarten. Ob das neue Konzept dann schon verabschiedet ist und wenn ja, den Regelungen der dann revidierten Norm und Gebührenordnung entspricht, erscheint fraglich.
In die VUP-Position sind zahlreiche Anregungen der akkreditierten Prüf- und Kalibrierlaboratorien eingeflossen. VUP-Vizepräsidentin Harkányi bedankt sich für diese wertvolle Unterstützung.
Der VUP noch einmal auf das gegenwärtige, interne Anhörungsverfahren zur Revision der ISO/IEC 17011 hin (VUP-Info 15.171), in dem der Verband einen Verzicht auf die Reakkreditierung bei "stabilen" Laboratorien fordert.