Umweltbundesamt bezieht erneut Stellung zur Verwendung von FCKW
Rechstlage beim Einsatz von Frigen zur MKW-Analyse
Auf eine erneute Anfrage des VUP zur Verwendung vollhalogenierter FCKW zur Analyse von Mineralölkohlenwasserstoffen (MKW) hat das Umweltbundesamt (UBA) jetzt eindeutig Stellung bezogen. Die Stellungnahme könnte VUP-Mitglieder bei Verhandlungen mit Kunden dienlich sein.
Im Gegensatz zur MKW-Analyse in Wasser, für welche die Verwendung von vollhallogenierten FCKW mittlerweile generell verboten ist, wird die
Anwendung von 1,1,2-Trichlortriflourethan (FCKW R113) in Böden und Abfällen im Montrealer Protokoll nicht explizit geregelt.
Die Bund/Länderarbeitsgemeinschaft Bodenschutz hat aber bereits Mitte letzten Jahres darauf hingewiesen, dass die Verwendung von FCKW zur Bestimmung von MKW in Böden zum Ende 2001 entfallen soll. In diesem Zusammenhang verweist das UBA auf ein alternatives Verfahren, bei welchem ein Gemisch aus Aceton/n-Heptan als Extraktionsmittel eingesetzt wird (E DIN ISO 16703).
Zur näheren Information sind folgende Dokumente erhältlich:
Stellungnahme der einzelnen Bundesländer zum Verbot von H 18
Montrealer Protokoll
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UBA