DAkkS-Regelwerk
Private Zertifizierungsprogramme im Bereich Ernährung und Landwirtschaft
Abschließende Bestätigung durch den Akkreditierungsbeirat
Folgendes Regelwerk der deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) aus dem Zuständigkeitsbereich der Fachbeiräte 6 (System-/ Personenzertifizierung) und 4.1 (Gesundheitlicher Verbraucherschutz/Agrar) wurde durch den Akkreditierungsbeirat (AKB) bestätigt.
Regelwerk: 71 SD 6 054 Akkreditierung von Zertifizierungsstellen für private Zertifizierungsprogramme im Sektor Ernährung, Landwirtschaft, Nachhaltigkeit
Anhang: 71 SD 6 054 A1 Private Zertifizierungsprogramme im Bereich Ernährung und Landwirtschaft Vorgaben zu Akkreditierungsumfang (Scope), Begutachtung und Witness-Audits
Der Deutsche Verband Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP) ist im Fachbeirat 4.1 des deutschen Akkreditierungswesens vertreten und stellt das Dokument und den Anhang als download zur Verfügung.