Akkreditierung
Befristung nicht rechtmäßig
Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat in einem jetzt bekannt gewordenem Urteil bestätigt, dass einer Befristung der Akkreditierung eine tragfähige Rechtsgrundlage fehlt. Damit folgt die zweithöchste Verwaltungsinstanz einem Urteilsspruch des Verwaltungsgerichts Berlin vom 3. April 2014, gegen den die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) in Berufung gegangen ist. Gegen eine Befristung der Akkreditierung auf 5 Jahre hatte eine niedersächsische Behörde geklagt. Der Deutsche Verband Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP) sieht in dem Urteil eine Bestätigung seiner Forderung, die Akkreditierung nicht zu befristen.