Akkreditierung
VUP warnt vor Gebührenerhöhung und fordert Kostenvoranschlag
Verband nimmt Stellung zu Änderung des AkkStelleG
Im Rahmen der Verbändeanhörung zur Änderung des Akkreditierungstellegesetzes hat der Deutsche Verband Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP) davor gewarnt, dass die geplante DAkkS-Gebührenordnung zu einer weiteren Kostenbelastungen für die Konformitätsbewertungsstellen führt.
Anlass zur Sorge bieten Mitteilungen aus dem Bundeswirtschaftsministerium (BMWi), wonach die Fachausicht der Bundesressorts zukünftig in die Gebühren einzuberechnen sind. Im Gesetz selbst soll nach dem Willen des VUP ein obligatorischer Kostenvoranschlag verankert werden, den die Akkreditierungsstelle ihren Kunden im Vorfeld ihrer Tätigkeiten aushändigt. Nach Auffasung des Verbandes würde dies ein Mehr an Transparenz und Planungssicherheit für die Laboratorien bedeuten.
Grundsätzlich begrüßt der VUP das Gesetzesvorhaben, weil damit ein wichtiger gesetzlicher Baustein zur Entfristung der Akkreditierung verbunden ist. Die Gesetzesänderung schafft die Voraussetzungen zur Vorlage einer neuen Gebührenordnung, die erforderlich ist, um das "entfristete" Überwachungskonzept der DAkkS in Kraft zu setzen. Anfang des Monats hatten maßgebliche Verbände der Konformitätsbewertung in einem Schreiben an das Wirtschaftsministerium darauf gedrängt (VUP-Info 17.030).
download: VUP-Stellungnahme