Unerwünschte Klassifizierungen durch neue Mantelverordnung?
VUP nimmt erneut Stellung zum Entwurf der Mantelverordnung
In seiner Stellungnahme für die mündliche Anhörung im Bundesumweltministerium (BMUB) zum Entwurf der Mantelverordnung zeigt sich der Deutsche Verband Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP) besorgt über die Folgen eines reduzierten Untersuchungsumfangs im Rahmen der Güteüberwachung mineralischer Ersatzbaustoffe.
Die Auswertung zehntausender Proben im Lichte der geplanten Parameterumfänge für Boden und Baggergut zeige, dass Kontaminationen möglicherweise nicht mehr erkannt werden und damit unerwünschte Klassifizierungen und Verwertungspfade entstehen. Auch falsche Deponieklassifizierungen zeigten sich im Vergleich zu den bestehenden Anforderungen der Deponieverordnung (DepV). Der Branchenverband, in dem nahezu alle deutschen Umweltlaboratorien zusammengeschlossen sind, fordert deshalb für die Güteüberwachung ein ambitionierteres Prüf- und Überwachungsonzept, in das noch mehr als bisher vorgesehen akkreditierte Probenahme- und Untersuchungsstellen einzubeziehen sind.
Nach Auffassung des VUP besteht zudem weitergehender Harmonisierungs- und Aktualisierungsbedarf zwischen Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV) und Ersatzbaustoffverordnung (EBV), vor allem hinsichtlich der Beprobung sowie den normativen Vorgaben für die Bestimmungsverfahren.
download: VUP-Stellungnahme zum Entwurf der Mantelverordnung