VUP-Gremienarbeit
DakkS-Regel zu Übersetzungsdienstleistungen bei Begutachtungen
Durch den Akkreditierungsbeirat (AKB) bestätigt
Folgendes überarbeitete Regelwerk der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) aus dem Zuständigkeitsbereich des Fachbeirates 7 (Horizontale Fragen) wurde vom Akkreditierungsbeirat (AKB) bestätigt.
DAkkS-Regelwerk: 71 SD 0 020 Anforderungen an Übersetzungsdienstleistungen und den Einsatz von Dolmetschern im Rahmen von Begutachtungen der Deutschen Akkreditierungsstelle
Das Regelwerk wird in Kürze auf der Homepage der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) veröffentlicht. Der Deutsche Verband Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP) stellt das Regelwerk als download zur Verfügung.