VUP-Meldung
Befristung der Akkreditierungsurkunden
Empfehlung an die VUP-Mitglieder
Im Zuge der fortgeschrittenen Arbeiten zur Novellierung der internationalen Normen zum Qualitätsmanagement von Konformitätsbewertungsstellen (DIN EN ISO/IEC 17025, 17011) ist die "Entfristung" der Akkreditierung wieder in den Focus der Diskussionen geraten. Das Verwaltungsgericht Berlin hatte in mehreren Instanzen (2014, 2016) entschieden (OVG-Urteil, VG-Urteil, login erforderlich), dass der praktizierten Befristung der Urkunden die rechtliche Grundlage fehlt. Der Deutsche Verband Unabhängiger Prüflaboratorien erinnert seine Mitglieder aus gegebenem Anlass das Folgende zu beachten, um spätere wirtschaftlich nachteilige Folgen möglichst auszuschließen: