Gebührenbescheid der ZLG aufgehoben
Urteil des Verwaltungsgerichtes München vom 17.07.2019
Mit einem beachtenswerten Urteil hat das Verwaltungsgericht München mit Datum vom 17.07.2019 einen Gebührenbescheid der Zentralstelle der Länder für Gesundheit und Medizinprodukte (ZLG) aufgehoben. Die von einem Mitglied des Deutschen Verbandes Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP) eingereichte Klage wurde durch den auf Akkreditierungsfragen spezialisierten und seit mehreren Jahren für den Verband tätigen Fachanwalt für Verwaltungsrecht begleitet.
Der VUP stellt das Urteil als download zur Verfügung und informiert zu möglichen Konsequenzen: