Zugang
LGA Geschäftsführung gibt Hintergrundinformationen
Der Darlehensverzicht des Freistaats Bayern gegenüber der LGA Körperschaft des öffentlichen Rechts ist keine verdeckte Subvention. Eine Wettbewerbsverzerrung durch eine indirekte Förderung eines Mitbewerbers ist nicht ableitbar. Dieser Hinweis war Thema eines klärenden Telefonates zwischen dem Vorsitzenden der Geschäftsführung der LGA (ehem. Landesgewerbeanstalt), Peter Röckl, und dem Deutschen Verband Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP):
- "Es handelt sich um keinen reinen Darlehensverzicht, sondern um einen "Verzicht mit Besserungsschein". Darin ist vereinbart: Sollte es der Körperschaft einmal erheblich besser gehen, dann werde die LGA Körperschaft wieder tilgen."
- "Der Darlehensverzicht ist gegenüber der LGA Körperschaft des öffentlichen Rechts ausgesprochen worden und nicht gegenüber der LGA Beteiligungsgesellschaft ! Der TÜV Rheinland hat lediglich Anteile an der LGA Beteiligungsgesellschaft erworben, profitiere daher von der Finanzlage der Körperschaft nicht."
- "Der TÜV Rheinland hat den Darlehensverzicht in den Übernahmeverhandlungen definitiv nicht zur Bedingung gemacht." Es kann lediglich angenommen werden, dass dem TÜV an einem soliden Mitgesellschafter (LGA Körperschaft) bei der LGA Beteiligungs GmbH gelegen war und die Entschuldung der Körperschaft dazu beigetragen hat (Der TÜV hat zunächst 49 % übernommen, 51 % verbleiben bei der LGA Körperschaft).
- "Der Darlehensverzicht in der LGA Körperschaft hätte eigentlich schon längst zur Sanierung des negativen Eigenkapitals der Körperschaft vollzogen werden müssen. Der Verzicht sei daher unter bilanztechnischen Gesichtspunkten zu sehen."
- Die LGA Körperschaft selbst widme sich nunmehr ausschließlich öffentlichen Aufgaben (z.B. Prüfstatik), andere seien auch für die Zukunft nicht geplant.
Soweit Röckl zu den offenen Fragen, die zunächst zu Irritationen innerhalb der Branche geführt hatten. Das Interesse des VUP an der Klärung dieser Fragen ist mit diesem offenen Telefonat zunächst erfüllt. Der VUP hatte in seinem Info 05.028 zur Übernahme der LGA Beteiligungs GmbH durch die TÜV Rheinland Holding AG und die Befürchtungen der Mitbewerber in der Branche berichtet.