Deutliche Erhöhung der Wertgrenzen bei Ausschreibungen und Vergaben in Schleswig-Holstein
Die Wertgrenzen bei Freihändigen Vergaben und Beschränkten Ausschreibungen hat das Land Schleswig-Holstein mit Wirkung vom 26.02.2009 deutlich erhöht. Das Land setzt damit die seit Ende Januar auf Bundesebene geltenden Wertgrenzen 1:1 um.
Mit der Erhöhung der Wertgrenzen sei zudem die Absicht verbunden, die Mittel aus dem Konjunkturprogramm zügig in Schleswig-Holstein beschäftigungs- und einnahmewirksam umzusetzen, so die Auftragsberatungsstelle Schleswig-Holstein e.V. (ABST SH). Den Rechten der Bieter auf ein wettbewerbliches, faires und transparentes Vergabeverfahren sollen durch die Regelungen zur „ex-post-Transparenz" (nachträgliche Bekanntgabe zur Auftragserteilung) Rechnung getragen werden.
Die Wertgrenzen lauten nunmehr:
VOL-Bereich: Freihändige Vergabe bis 100.000 €, Beschränkte Ausschreibung bis 100.000 €
VOB-Bereich: Freihändige Vergabe bis 100.000 €, Beschränkte Ausschreibung bis 1.000.000 €
Der Verordnungstext sowie eine Übersicht der ABST SH zu den einzelnen Regelungen stehen als VUP-Download zur Verfügung.