Verordnung über die Zulassung privater Gegenprobensachverständiger (GPV)
Bundesministerium fordert VUP zur Stellungnahme auf
Der Entwurf einer Verordnung über die Zulassung privater Gegenprobensachverständiger und über Regelungen für amtliche Gegenproben sowie zur Änderung der Gegenproben-sachverständigen-Prüflaboratorienverordnung (GPV) wurde vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) am 09.03.2009 veröffentlicht. Der Deutschen Verband Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP) ist im Zuge des offiziellen Anhörungsverfahrens zur Stellungnahme aufgefordert.