Meldepflicht
Verbraucherschutz-Ministerium (CSU) nach wie vor nicht gesprächsbereit
VUP appelliert an alle Politiker in den zuständigen Bundestags- und Bundesratsausschüssen
Über seine Stellungnahme zum Entwurf zur Änderung des Lebensmittel-, Futtermittel-Gesetzbuches (LFGB) hat der Deutsche Verband Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP) jetzt auch alle Mitglieder des Bundestagsausschusses "Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz" sowie des Ausschusses "Agrarpolitik und Verbraucherschutz" des Bundesrates persönlich informiert.
Der Branchenverband der unmittelbar von den Auswirkungen betroffenen Kontrolllaboratorien lehnt den Gesetzesentwurf in der gegenwärtigen Form, mit der darin vorgesehene "Meldepflicht der Laboratorien" (§ 44) als unausgereift ab. "Sollte das Gesetz beschlossen werden, resultiet daraus ein deutlicher Rückschritt im nationalen Verbraucherschutz", hat der Verband zuletzt mehrfach gewarnt (VUP-Info
11.024) und seine erhebliche
Bedenken angemeldet.
Nachdem sich jedoch das Bundesministerium für Verbraucherschutz (BMELV) in dieser Angelegenheit bisher gegenüber den betroffenen Laboratorien in keiner Weise gesprächsbereit zeigte und anscheinend ohne Abwägung deren Argumente über deren Kopf hinweg eine Entscheidung herbeizuführen gedenkt, hofft der Verband nun auf mehr Beachtung seiner Bedenken durch die gewählten Bundes- und Landespolitiker in den jeweiligen Ausschüssen des
Bundesrats und
Bundestags.