TrinkwV
VUP-Initiative hatte Konsequenzen
Zukünftig keine Landeslisten der Untersuchungsstellen nach TrinkwV mehr
Der aktuelle Entwurf zur Novellierung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) verpflichtet die Bundesländer zukünftig nicht mehr Listen der amtlich anerkannten Trinkwasser-Laboratorien öffentlich bereitzustellen. Damit zeigte eine Initiative des Deutschen Verbandes Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP) Erfolg, der seit Jahren die Aktualität und Korrektheit dieser Zusammenstellungen bei den Gesundheitsministerien monierte und die Zuverlässigkeit dieser Angaben im Sinne der Gesundheitsvorsorge forderte. Der Verband hatte diesen Sachverhalt in der Anhörung zur Novellierung der TrinkwV vorgetragen (
VUP-Info 09.018).
Nachdem bereits 2007 in nahezu allen Landeslisten fehlerhafte bzw. unzureichende Angaben entdeckt wurden (
VUP-Info 07.029), hatte der Branchenverband in einer Stichprobe die Listen der Länder Baden-Württemberg und Hessen einer erneuten Prüfung unterzogen und erneut gravierende Fehler entdeckt (
VUP-Info 09.034). Zur Verdeutlichung der Problematik hinsichtlich der Qualität des Trinkwassers schildert der Verband einen beispielhaften Fall:
Ein Laborunternehmen hatte bereits 2006 seinen Laborbetrieb bundesweit eingestellt, die GmbH wurde liquidiert. Teile der Unternehmenswerte wurden von einem anderen süddeutschen Unternehmen erworben. Von dem ehemaligen nordhessischen Standort war dies dessen Telefonnummer und Postanschrift, der Laborbetrieb selbst wurde eingestellt.
Nach dessen Liquidation bestand für die nun nicht mehr existente Firma keine Veranlassung die Zulassungsbehörde über die Auflösung des Unternehmens und dessen Laborbetriebes zu unterrichten. Auch jenes Unternehmen, das die Kontaktadresse übernommen hatte, sah weder die Notwendigkeit noch eine rechtliche Verpflichtung das Ministerium auf die veränderte Situation bei einem liquidierten Mitbewerber hinzuweisen.
Aufgrund der fehlenden Überprüfung durch die Behörde wurde die Adresse und Telefonnummer noch über mehrere Jahre in der offiziellen Liste der anerkannten Untersuchungsstellen des Landes geführt. Dass diese Kontaktdaten mittlerweile zu einem Unternehmen führten, das nicht über die notwendigen qualitativen Voraussetzungen für eine Aufnahme in die amtliche Landesliste verfügte, war weder den örtlichen Gesundheitsämtern noch den Trinkwasserversorgungsunternehmen offensichtlich. Diese vertrauten auf die Sorgfalt ihrer obersten Landesbehörde.
Dieses Beispiel war kein Einzelfall, weiß
Sven Deeg, Geschäftsführer des VUP, zu berichten. Konsultiert ein Auftraggeber ein derartiges "Briefkastenlabor" bliebe ihm oft verborgen, an welchen Ort und mit welcher Fachkompetenz seine Trinkwasseranalysen durchgeführt würden, stellt der VUP fest. Besonders bei den hinsichtlich der Probenahme und des Probentransportes sensiblen mikrobiologischen Untersuchungen sei dieses fachlich höchst bedenklich.
Zwar hätten die Länder auf die Hinweise des Verbandes stets reagiert, derartige Fehler konnten aufgrund der gängigen behördlichen Überprüfungspraxis jedoch nie ausgeschlossen werden.
Nun will das Bundes-Gesundheitsministerium unter dieses Thema endlich einen Schlussstrich ziehen und die Bundesländer zukünftig von der Erstellung und Überprüfung derartiger Listen entbinden. Der VUP begrüßt diesen Schritt auch aus der Sicht fairer Wettbewerbsbedingungen.
Für den Verbraucher aber auch für die Versorgungsunternehmen und Kommunen ist eine aktuelle Übersicht der amtlich anerkannten Untersuchungsstellen mit entsprechenden Angaben zu deren Kompetenzbereichen durchaus sinnvoll. Daher hatte der VUP für den Trinkwasserbereich bereits vor einiger Zeit angeregt, dem Beispiel der Internet-Umweltdatenbank "
resymesa" zu folgen. Hier wird eine bundesweite Zusammenstellung gepflegt. Dem Nutzer ist es möglich, online die Laboratorien nach regionaler Ansässigkeit zu filtern.