Neues aus
VUP-Projektgruppe "REACH - SVHC Analytik"
Neue Erkenntnisse zur Umsetzung der Richtlinie in der EU
Über aktuelle Fragen zur Handhabung und Umsetzung der EU-Richtlinie "REACH" bezogen auf den Katalog der SVHC ("Besorgniserregende Stoffe") informierten sich die Mitglieder der Projektgruppe (PG) "REACH-SVHC-Analytik" des Deutschen Verbandes Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP) am 15.06.2011 anlässlich deren 2. Sitzung bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA, REACH-helpdesk) in Dortmund. Wesentliche neue Erkenntnisse zur teilweise unterschiedlichen Auslegung der Richtlinie in den EU-Staaten und den Bundesländern konnten dabei gewonnen werden.
Ziel der
VUP-Projektgruppe ist die Erstellung einer harmonisierten Arbeitsanweisung (SOP) zur REACH-SVHC-Analytik. Mit einer derartigen, innerhalb der Branche harmonisierten Handlungsempfehlung möchte der Verband im Sinne des Umwelt- und Verbraucherschutzes Wettbewerbsverzerrungen durch Qualitätseinsparungen bei der Bewertung von Produkten bezogen auf besorgniserregende Stoffe verhindern. In deren 2. Sitzung, unter Vorsitz von
Kerstin Scharrer (Fürth) sollte der Teil 1 "Probenvorbereitung" verabschiedet und mit der Erstellung nächsten Kapitels "Aufarbeitung der Probe" begonnen werden.
Ergänzend dazu wollten sich die Mitglieder bei eigens eingerichteten staatlichen Informationsstelle "
REACH-helpdesk" der Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unterstellten Bundesoberbehörde informieren. Der VUP hatte der BAuA dazu im Vorfeld der Sitzung einen Fragenkatalog der PG-Mitglieder vorgelegt, auf den Abteilungsleiterin Dr. Suzanne Wiandt mit ihren Mitarbeitern detailliert einging. Besondere Aufmerksamkeit galt dabei der Umsetzung der Richtlinie auf nationaler und internationaler Ebene. Hier hatten sich große Informationsdefizite bei den Untersuchungslaboratorien gezeigt.
Das bereits im Entwurf vorliegende 1. Kapitel "Probenvorbereitung" der SOP muss nun aufgrund dieser beachtenswerten, neuen Erkenntnisse überarbeitet und ergänzt werden. Parallel dazu wird die PG mit dem Textentwurf zur "Aufarbeitung der Probe" bereits beginnen.
Anlässlich der für die 2. Augusthälfte vorgesehenen nächsten Sitzung wollen sich die PG-Mitglieder weitere Informationen in dem für "Chemikaliensicherheit" zuständigen Referat des Bundesministeriums für Umwelt in Bonn beschaffen.