Urteil im Rechtsstreit wave GmbH gegen VUP
Landgericht Stuttgart entschied über einstweilige Verfügung
Im Rechtsstreit wave GmbH gegen den Deutschen Verband Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP) liegt jetzt das Urteil des Landgerichts Stuttgart vor. Der VUP hatte in einer Pressemitteilung über die Meinung der Branche zur Unternehmensstruktur der wave GmbH berichtet (VUP-Infos 02.067, 02.063, 02.060). Dagegen setzte sich das Stuttgarter Unternehmen zur Wehr.
Das Urteil bestätigt die Auffassung des VUP
- die wave GmbH sei ein kommunales Labor, das Wettbewerbsvorteile genieße und als nicht unabhängig anzusehen sei;
Der VUP habe jedoch ab sofort zu unterlassen zu behaupten und zu verbreiten
- die wave GmbH betreibe ein Umweltlabor, dass durch staatliche und kommunale Transferzahlungen subventioniert werde.
Im letzten Punkt gab das Gericht der Klägerin recht, da der VUP für die Wahrheit der Behauptung keinen Beweis angetreten und erbracht habe.
Das
Urteil (GNr 40 O 88/02 KfH) ist noch nicht rechtskräftig. Es kann zu verbandsinternen Zwecken (vertrauliche Handhabung) von VUP-Mitgliedern eingesehen werden.