Verschärfte Prüf- und Kontrollvorschriften zur dauerhaften Qualitätssicherung bei Trinkwasseranalysen
Bayerns Staatsminister Sinner sprach auf Fortbildungsveranstaltung
Ab Januar 2003 treten neue, verschärfte Prüf- und Kontrollvorschriften für Trinkwasser in Kraft. Ziel ist es, die hohe Qualität des Trinkwassers dauerhaft zu sichern. Darauf wies Gesundheitsminister Eberhard Sinner bei einer Fortbildungsveranstaltung des Deutschen Verbandes unabhängiger Prüflaboratorien e.V. (VUP), Sektion Bayern, heute in Planegg hin (VUP-Info 02.068).
Sinner: Trinkwasser ist das Lebensmittel Nummer eins. Jede Anstrengung für die Trinkwasserqualität ist deshalb eine sinnvolle Investition in die Zukunft.
Wasserversorger müssen künftig für mögliche Störfälle oder Grenzwertüberschreitungen Maßnahmepläne vorhalten. Ab Januar 2003 dürfen nur noch akkreditierte Prüflabore die vorgeschriebenen Trinkwasseruntersuchungen durchführen. Außerdem werden die Kontrollen durch die Gesundheitsämter verstärkt, fasste Sinner die wichtigsten Neuregelungen zusammen.
Der Informationsbedarf zu den Neuregelungen sei bei Wasserversorgern, Prüflaboratorien und Behörden vor Ort in der Umstellungsphase groß, so der Minister weiter. Alle Beteiligten müssen über die kommenden Änderungen detailliert informiert sein, um sich im Interesse des vorbeugenden Gesundheitsschutzes auf die neuen Anforderungen vorbereiten zu können.
Das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, der Verband der unabhängigen Prüflaboratorien und der Verband Bayerischer Gas- und Wasserwirtschaft führen deshalb in den nächsten Wochen Informations- und Fortbildungsveranstaltungen für die Beteiligten durch. Bereits mehr als 180 Teilnehmer aus Wasserversorgungsunternehmen und Laboratorien haben Schulungsveranstaltungen des VUP besucht wies der Sektionssprecher Bayern, Volker Liebig auf die Bemühungen auch seines Verbandes hin, die reibungslose Umsetzung der Novelle zu unterstützen.