Wettbewerbsrechtliche Beanstandung der LUFA-ITL Kiel
Landwirtschaftsministerium Schleswig-Holstein unterstützt Auffassung des VUP
Die LUFA Kiel betätigt sich als staatlich getragener Mitbewerber auf dem Markt der Bodenuntersuchung. In Schleswig-Holstein fungiert die der Landwirtschaftskammer unterstellte LUFA gleichzeitig als landwirtschaftliche Fachbehörde, mit deren Einvernehmen über Genehmigungen (BBodSchG - BioAbfV) zur Klärschlamm- / Kompostausbringung zu entscheiden ist.
Der LUFA kommt somit eine Doppelrolle als Untersuchungsstelle und gleichzeitig als Prüf- und Genehmigungsstelle (ihrer eigenen !) Untersuchungsberichte zu.
In einer auf dem BBodSchG fußenden Broschüre der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein Richtwerte für die Düngung (16. Auflage, Ausgabe 1999) wird auf Seite 48 empfohlen: ... zur Minimierung von Risiken bei der Kompostverwertung im Landbau, bei der Kompostablieferung auf aktuelle Untersuchungsberichte der LUFA-Kiel zu bestehen ....
Die Behördenfunktion der LUFA - unterstützt durch diese Anweisung in einer offiziellen Broschüre - führte dazu, dass Anlagenbetreiber aus Angst vor eventuellen Problemen mit der Genehmigungsbehörde ihre Geschäftsbeziehungen zu privaten Untersuchungsstellen einstellten, bestehende Verträge mit zugelassenen Untersuchungsstellen kündigten und nur noch das Labor der LUFA Kiel mit derartigen Untersuchungen beauftragten.
Der VUP hatte gegen diese Praxis im Februar d.J. bei der Kartellbehörde (Wirtschaftsministerium) und dem Landwirtschaftsministerium des Landes Schleswig-Holstein in scharfer Form protestiert und mit seinem Vorstoß einen Erfolg erzielt ! Die Landwirtschaftsministerin teilte dem VUP jetzt mit:
... Die Formulierung ... (sh. Zitat) ... ist aus wettbewerbsrechtlicher Sicht zu beanstanden. Die Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein hat mir als zuständiger Rechtsaufsicht zugesichert, dass die LUFA-ITL diese Formulierung künftig nicht mehr verwenden wird. Um weitere Konflikte zu vermeiden, werden von der Landwirtschaftskammer entsprechende Unterlassungserklärungen abgegeben.
Die Landwirtschaftskammer hat außerdem die Herausgabe einer neuen Broschüre angekündigt, in der die von Ihnen (VUP) vorgeschlagene Formulierung ... auf aktuelle Untersuchungsberichte zugelassener Untersuchungsstellen zu bestehen, aufgenommen werden soll. ...
Damit wurde erstmalig in Deutschland die von den Laboratorien seit Jahren beanstandete Wettbewerbspraxis der LUFAen auch von offizieller Seite gerügt.
VUP-Mitglieder können über die Geschäftsstelle eine Kopie des Schreibens der Landwirtschaftsministerin erhalten, um es bei den oben geschilderten Bedenken von Kunden diesen vorlegen zu können.