VUP-Meldung
Kühlanlagenverordnung nicht aufweichen
Laborverband wendet sich an Bund und Länder
In die laufenden Beratungen im Bundesrat zur Verordnung über Verdunstungskühlanlagen (42. BImSchV) hat sich nun der Deutsche Verband Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP) eingebracht. Mit Sorge würde verfolgt, dass zentrale Regelungen wieder aufgeweicht werden sollen, heisst es in einem Schreiben des Verbandes.
Konkret warnte der VUP in seiner Positionierung gegenüber den Umweltministerien von Bund und Ländern davor, die Betreiberverpflichtung für eine Gefährdungsbeurteilung und Vorgaben für Nassabscheider ganz oder teilweise zu streichen.
Die 42. BImSchV wird momentan in den Ausschüssen der Länderkammer beraten. Das für die Laborbranche wichtige und der VUP-PG "Hygiene in Prozesswässern" begleitete Gesetztesvorhaben soll noch vor der Sommerpause abgeschlossen werden.
Für VUP-Mitglieder steht der Brief im download-Bereich (login erforderlich) zur Verfügung.
Download: Brief an Umweltministerien von Bund und Ländern