VUP-Meldung
Erheblicher Nachbesserungsbedarf bei DAkkS-Gebührenordnung
Sicherungslinien für akzeptable Gebührenhöhen einziehen
Der am 16. Oktober 2017 veröffentlichte Entwurf der Gebührenordnung für die Akkreditierungsstelle löst in der betroffenen Branche Kritik und Besorgnis aus. Vor diesem Hintergrund erklärt der Deutsche Verband Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP) in einer ersten Reaktion auf den Verordnungsentwurf:
"Die Gebührenordnung als entscheidende Grundlage für eine entfristete Akkreditierung war längst überfällig. Anzuerkennen ist das Bemühen des Gesetzgebers, Nachvollziehbarkeit und individuelle Zurechenbarkeit über die Einführung von Zeitgebühren zu verbessern. Allerdings darf aus der Stundenabrechnung kein „Freibrief“ für die DAkkS werden. Um dies zu verhindern, müssen Sicherungslinien innerhalb wie außerhalb der Verordnung eingezogen werden. Dazu gehören
- ein aussagekräftiger obligatorischer Kostenvoranschlag für alle DAkkS-Kunden,
- die Festschreibung von Grundsätzen und Kriterien zur Tiefe, zum Umfang und der Frequenz von Begutachtungen in den Gremien der DAkkS und
- ein transparenter Evaluations- und Kontrollmechanismus, der die Plausibilität und Wirtschaftlichkeit der Akkreditierungstätigkeiten dokumentiert."
In Schreiben gegenüber der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS), dem Bundesministerium für Wirtschaft (BMWi) aber auch gerichtet an politische Kreise des Bundestags hatte der Deutsche Verband Unabhängiger Prüflaboratorien bereits im Mai 2017 diese elementare Bausteine für ein akzeptables neues Gebührenkonzept aufgezeigt. Während der nun vorliegende Verordnungsentwurf durch den Übergang zu Stundensätzen Transparenz verspricht, müsse bei den übrigen Punkten dringend nachgebessert werden, heißt es im VUP. "Wir werden eine Gebührenordnung erst dann gut heißen können, wenn neben der Transparenz auch wirksame Sicherungslinien bei den Gebührenhöhen geschaffen werden. Unsere Prüf- und Kalibrierlaboratorien dürfen nicht über Gebühr belastet werden", fasste Anton Blöth, Sprecher der Geschäftsführung des VUP, die momentane Stimmungslage unter den Mitgliedern zusammen.
Anlass für diese Einschätzung ist für den Verband auch die Aussage in der Begründung der Verordnung, wonach diese mit einer Mehrbelastung für die betroffene Wirtschaft verbunden sei. Genau beziffert wird diese jedoch nicht. Im Rahmen des Verordnungsverfahrens müsse deshalb geprüft und vor allem auch offengelegt werden, auf welcher Kalkulationsbasis die nun vorgeschlagenen Stundensätze beruhen und vor allem zu welchen finanziellen Auswirkungen diese für typische Prüf- und Kalibierlaboratorien führen, lauten Forderungen im VUP. "Eine nachvollziehbare Kostenfolgenschätzung für die betroffene Wirtschaft ist ebenso ein notwendiger Baustein für Transparenz. Es darf keinesfalls der Eindruck entstehen, das Ministerium ermögliche eine Gelddruckmaschine und Gutdünken seiner Akkreditierungsstelle.", so Blöth abschließend in seiner Bewertung kurz nach Start der Mitgliederanhörung im VUP (VUP-Info 17.281), die noch bis zum 25. Oktober 2017 läuft.