VUP-Meldung
DAkkS-Gebührenverordnung muss nachgebessert werden!
Massive Kritik auch von anderen Verbänden
Hinichtlich Transparenz und Akkreditierungskosten erfüllt der Entwurf der Gebührenordnung für die Akkreditierungsstelle (AkkStelleGebV) nicht den Erwartungen des Deutschen Verbandes Unabhängier Prüflaboratorien (VUP). Dies geht aus der Stellungnahme hervor, die der VUP dem Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) übermittelt hat. Erforderlich sind für den VUP wirksame Sicherungslinien, um beim vollständigen Umstieg auf Zeitgebühren eine nachvollziehbare und effiziente Leistungserbringung der DAkkS zu sichern.
Auch andere Konformitätsbewertungsverbände und -stellen lassen am Verordnungsentwurf vom 16. Oktober 2017 kein gutes Haar. Ähnlich wie der VUP kritisieren diese die mangelhafte Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Gebührensätze sowie die enormen, nicht kontrollierbaren Preissteigerungen, die durch den Umstieg auf den Zeitaufwand als einzige Basis für die Gebührenrechnung drohen.
Gemeinsame Modellrechungen des VMPA (Verband der Materialprüfungsanstalten) und VUP ergeben beispielsweise Kostenerhöhungen zwischen 40 % und 100 % für typische Begutachtungstätigkeiten. Vor diesem Hintergrund werden aus den betroffenen Kreisen zahlreiche Vorschläge gemacht, um dem Zeitaufwand insbesondere für administrative, nicht vor Ort stattfindenden Akkreditierungstätigkeiten einen Riegel vorzuschieben. Der vom VUP geforderte verbindliche Kostenvoranschlag wird beispielsweise von Eurolab Deutschland, dem VMPA oder auch von der DEKRA unterstützt.
Einigkeit herrscht in der KBS-Branche auch darüber, dass die unterschiedlichen Gebührensätze für Bedienstete der DAkkS (147,56 €/h für Akademiker, 116,72 €/h für einfache Bürokräfte) oder auch für externe Begutachter nicht zu mehr Transparenz führen. Für gleichartige Tätigkeiten innerhalb der DAkkS würden so unterschiedliche Gebührenhöhen entstehen können, je nachdem über welche Ausbildung und Qualifikation das Personal verfügt.
Das BMWi wird die eingereichten Stellungnahmen nun auswerten. Weil der Nachbesserungsbedarf an der Verordnung enorm und grundsätzlicher Art ist, hatte der VUP das BMWi in seiner Stellungnahme aufgefordert, eine nachträgliche Anhörung anzusetzen, um die notwendigen Korrekturen mit den betroffenen Kreise zu erörtern.
download: VUP-Stellungnahme AkkStelleGebV