Trinkwasserverordnung nun zur Beratung im Bundesrat
VUP leitet neuerliche Verbandsanhörung ein
Dem Bundesrat liegt nun die Verordnung zur Neuordnung trinkwasserrechtlicher Vorschriften zur Beratung vor. Im Vergleich zum Referentenentwurf sind durchaus markante Änderungen vorgenommen worden, auch bei der Untersuchungspflicht auf Legionella spec. Der Deutsche Verband Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP) nimmt neuerliche Kommentare zur Verordnung entgegen und fasst diese zu einer Verbandsstellungnahme zusammen.
Frist: 21. November 2017