DAkkS-Gebührenverordnung
Unterstützung für die Anliegen der Laboratorien
Schlüssel liegt in Prozessverbesserungen bei der DAkkS
Im Zuge der Beratungen zur Gebührenverordnung der DAkkS (AkkStelleGebV) wurden die Anstrengungen des Deutschen Verbandes Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP) durch zahlreiche Briefe von Mitgliedern an ihre zuständigen Wahlkreisabgeordneten unterstützt. Dem VUP liegen inzwischen mehrere Reaktionen von Abgeordneten, der zuständigen Ministerin sowie des Staatssekretärs Matthias Machnig vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI) vor, der auf eine schriftliche Anfrage an die Bundesregierung zu antworten hatte.
In seiner Antwort vom 18.12.2017 an den Abgeordneten Dieter Janecek weist Staatssekretär Machnig nochmals auf die wesentlichen Neuerungen der AkkStelleGebV insbesondere die Einführung von Zeitgebühren hin. Diese sollen zu einer transparenteren Gebührenfestsetzung beitragen und gleichfalls den Weg für eine Abschaffung der Befristung von Akkreditierungen ebnen.
Hinsichtlich der Berücksichtigung von Änderungsforderungen aus der Länder- und Verbändeanhörung heißt es: "Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat gegenüber dem zur Länder- und Verbändeanhörung veröffentlichten Verordnungsentwurf verschiedene Änderungen vorgenommen. So wurden z. B. die gewünschten Anpassungen am Verordnungstext zur Präzisierung der Auslagenregelung berücksichtigt und eine ausführliche Darstellung der Kalkulation der Stundensätze vorgenommen."
Des Weiteren bezieht sich die Antwort des Ministeriums ausdrücklich auf das Ergebnis des Gespräches vom 07.12.2017. Dort wurde die Initiierung eines Dialoges zwischen der DAkkS und deren Kunden/Verbänden beschlossen, welcher nach Auffassung des VUP in einem Transparenz- und Effizienzpaket enden muss. (VUP-Info 17.319)
In einem Antwortschreiben von Ministerin Zypries an eine hochrangige Vertreterin der CDU/CSU-Fraktion heißt es zu diesem Kundendialog: "Im Rahmen der Besprechung kamen alle Beteiligten überein, dass es weitere Anstrengungen bedarf, die internen Prozesse der DAkkS zu optimieren. Um dies zu erreichen und das in der Wirtschaft vorliegende Wissen und insbesondere die Erfahrungen der mittelständischen Labore zu nutzen, wird die DAkkS auf meine Anregung hin 2018 ein regelmäßiges Dialogformat mit Ihren Kunden initiieren. Dabei sollen Prozessverbesserungen erarbeitet und durchgeführte Veränderungen diskutiert werden."
Zwischenzeitlich sind auch die ersten Termine für diesen von Ministerin Zypries initiierten Prozess bekannt. Die ersten Gespräche zwischen der DAkkS und den Verbänden finden bereits am 21.02.2018 statt.
Vor dem Inkrafttreten der neuen Gebührenverordnung am 01.07.2018 wird es noch zwei weitere Gesprächstermine geben.
VUP-Präsident Dr. Tilman Burggraef und
VUP-Geschäftsführer Anton Blöth werden den VUP in diesen Gesprächen vertreten.
Die Position des VUP fasst Burggraef wie folgt zusammen: "Die Umstellung auf reine Zeitgebühren kann nur akzeptiert werden, wenn es gelingt, die Prozesse der DAkkS effizienter zu gestalten."