Keine Befristung der Akkreditierung mehr!
Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass es für die Befristung der Akkreditierung von Konformitätsbewertungsstellen keine Rechtsgrundlage gibt. Damit geht ein langwieriges Tauziehen um eine notwendige bürokratische Entlastung im nationalen Akkreditierungssystem zu Ende. Die DAkkS hat bereits mitgeteilt, das Urteil ab sofort umzusetzen, wie der Deutsche Verband Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP) mitteilt.