Akkreditierung
Gebührenschätzung bei allen Verfahren?!
Bundesregierung antwortet auf Anfrage der Grünen-Fraktion zur DAkkS
Die Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage der Grünen-Fraktion im Deutschen Bundestag zu Arbeitsweisen und Problembereichen der DAkkS liegt nun vor. Der Deutsche Verband Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP) sieht darin keine neuen Erkenntnisse, erkennt aber weiterhin Handlungsbedarf und zumindest eine überraschende Information.
In ihrer Antwort geht die Bundesregierung auf Fragen der Fraktion "Bündnis90/Die Grünen" zur Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) und ihren Arbeitsweisen, Kostenstrukturen und möglichen Belastungen für KMU ein. Dabei werden hinsichtlich Personal-, Kosten- und Kundenstrukturen der DAkkS eher keine neuen Informationen geliefert.
Auffallend sind die eher ausweichenden Antworten und wenigen Erkenntnisse des BMWi zur Situation der Akkreditierung in anderen EU-Ländern sowie zu möglichen Kostensteigerungen, auf die der VUP immer wieder verwiesen hat, seitdem die DAkkS GmbH ihre Arbeit aufgenommen hat.
Aus Sicht des VUP ist interessant, dass das BMWi seine eigene, aus dem Jahr 2016 stammende Evaluationsstudie zum Akkreditierungswesen in Teilen als "fehlerhaft" bewertet. Schon bei der Vorstellung der Studie hatte der VUP, im Übrigen gemeinsam mit der DAkkS, auf diese Fehler vor allem der ökonomischen Betrachtung der Akkreditierungsstelle hingewiesen und eine Wiederholung gefordert.
Überrascht zeigt sich der VUP von der Aussage in der Antwort der Bundesregierung, dass als Ergebnis des so genannten "DAkkS-Kundendialogs" vereinbart wurde, "dass bei allen Verfahren auf Grundlage der Gebührenverordnung der Akkreditierungsstelle vom 08. Dezember 2017 zusammen mit dem Vorschusszahlungesbescheid eine Gebührenschätzung an die Antragssteller versendet wird." In dieser Klarheit und Form ist diese im Prinzip richtige Entwicklung den Beteiligten des Dialogs, der Mitte des Jahres 2018 endete, bislang nicht mitgeteilt worden.
Download: Antwort der Bundesregierung auf kleine Anfrage "DAkkS"