Anhörung
Änderung der Gebührenverordnung der DAkkS (AkkStelleGebV)
Entwurf einer VUP-Stellungnahme
Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat einen Referentenentwurf zur Änderung der Akkreditierungsstellengebühren-Verordnung (AkkStelleGebV) vorgelegt und um Stellungnahme bis zum 15.04.2021 gebeten. Der Deutsche Verband Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP) wird eine Stellungnahme abgeben und hat dafür einen Entwurf verfasst. Anmerkungen dazu nimmt die VUP-Geschäftsstelle im Rahmen einer kurzfristigen Anhörung mit Frist: 14.04.2021 entgegen.
Im Wesentlichen sind folgende Änderungen vorgesehen:
- Anpassung der Stundensätze für die Bediensteten der DAkkS in zwei Schritten ab 01.10.2021 und erneut zum 01.04.2022
- Begrenzung der Vergütung der Reise- und Wartezeiten der „Beauftragten der DAkkS“ auf 50% ihrer Stundensätze
- (Dynamischer) Verweis im Auslagenersatz (Honorar und Reisekosten) nun auch zu den besonderen (eigenen) Gebührenverordnungen der PTB und BAM
Details dazu sind dem beigefügten Referetenentwurf bzw. dem Entwurf der VUP-Stellungnahme zu entnehmen.
Das BMWi kommt in der Begründung zur Verordnung zu folgender Folgenschätzung für die Wirtschaft:„ Es ist zu erwarten, dass es insgesamt für die Mehrzahl der Unternehmen zu einer sehr geringen Mehrbelastung kommt, die sich im Rahmen der allgemeinen Preisentwicklung seit Inkrafttreten der aktuellen Fassung der AkkStelleGebV in 2017 bewegt.“
In seiner (vorläufigen) Stellungnahme setzt sich der VUP kritisch mit dieser Einschätzung des BMWi auseinander und verlangt spezifische Änderungen gerade auch mit Blick auf die KMU-Strukturen in der Branche.
Auf Grund der Terminsetzungen von Seiten des BMWi wird um Verständnis für die Kurzfristigkeit der Anhörung gebeten. Es wird um grundsätzliche Ergänzungen und Änderungswünsche am Entwurf der VUP-Stellungnahme gebeten. Kommentierungen sind bis spätestens 14.04.2021, 10.00 Uhr, per Email an die VUP-Geschäftsstelle zu senden.
Download:
Referentenentwurf Änderung AkkStelleGebV
VUP-Stellungnahme (Entwurf) zur Änderung AkkStelleGebV (Login erforderlich)