Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und das Bundesministerium der Justiz (BMJ) haben sich am 03.08.2022 auf eine Anpassung des Infektionsschutzgesetzes (IfSchG) geeinigt, die fortgesetzte Schutzmaßnahmen im Zeichen einer befürchteten Verschlechterung der Corona-Situation im Herbst vorsieht.