Umweltbundesamt
Verbot von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen
Beschränkungsvorschlage an EU-Chemikalienagentur übermittelt
Zusammen mit der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) und dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat das Umweltbundesamt (UBA) in Kooperation mit anderen europäischen Behörden den bislang umfangreichsten Beschränkungsverschlag seit Inkrafttreten der EU-Chemikalienverordnung (EG) 1907/2006 (REACH) bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) eingereicht. Der Deutsche Verband Unabhängiger Prüflaboratorien e. V. (VUP) stellt weitere Informationen zur Verfügung.