VUP-Gremien
Lagebild nach Inkrafttreten der Mantelverordnung (Ersatzbaustoffe) zwiegespalten
Labore leisten Großaufwand in weiterhin herausforderndem Umfeld
Die VUP-Projektgruppe Mantelverordnung (Ersatzbaustoffe) unter Leitung von Dr. Alexander Ruderisch und Hans Albrich hat eine erste Bilanz nach Inkrafttreten der Verordnung gezogen. Rund 50 Teilnehmer diskutierten Aspekte des Marktes, des behördlichen Vollzugs und auch methodisch-verfahrenstechnische Fragen und kamen zu dem Schluss, dass Änderungen an der im August 2023 in Kraft getretenen Ersatzbaustoffverordnung (EBV) kommen werden und auch erforderlich sind.
Die Experten aus dem Unternehmerkeis Umweltanalytik des VUP stellten zunächst eine durchaus zufriedenstellende Bilanz für die Laborbranche selbst an, die gut vorbereitet, gleichwohl auch mit erheblichen Investitionen und Aufwand sowie im intensiven Dialog mit Kunden und Behörden in dieses neue regulative Umfeld für Ersatzbaustoffe gegangen ist. Wie üblich, entfalten die neuen Vorgaben in der Mantelverordnung (EBV, BBodSchV und auch DepV) noch viele Fragen, Klärungsbedürfnisse und weiterhin auch noch großen Interpretationsspielraum, der allen voran von den Behörden geschlossen werden müsste.
Bedauerlicherweise scheint sich eine zentrale Hoffnung, die mit der Mantelverordnung verbunden war, nicht zu erfüllen: nämlich die weitestgehende Bundeseinheitlichkeit und Harmonisierung zwischen den betroffenen Rechts- und Regelungsbereichen. Für die Labore macht sich dies beispielsweise fest an Fragen der Gleichwertigkeit von Methoden oder an teilweise mehrfachen Untersuchungsgängen im Vorlauf einer möglichen Deponierung.
Aus Sicht der Ersatzbaustoffexperten des VUP ist die Debatte über die Säulen- und Schüttelverfahren herausfordernd und noch nicht zu Ende geführt. Die Einführung und Anwendung der neuen Verfahrens- und methodischen Vorgaben der EBV sei zwar auch in den Laboren mit erheblichem Aufwand, insbesondere im Handling von Proben, verbunden. Dem ab und an zu vernehmenden “Abgesang” auf die (vor allem ausführlichen) Säulenversuche will man sich aber von Seiten der VUP-Experten nicht anschließen. Stattdessen möchte man von Seiten der Projektgruppe Wissen und Erfahrungen an dieser Stelle vertiefen und in intensiveren Dialog mit den Kunden treten. Ein wertvoller Beitrag in dieser Richtung soll auch ein am 07. und 08. Mai 2024 beim DIN in Berlin geplanter Workshop “Elutionsverfahren 2024” leisten, den der stellv. Vorsitzende Hans Albrich im Rahmen der Sitzung ankündigte.
Johannes Walter, vom MLUK des Landes Brandenburg und maßgeblicher Ansprechpartner in der LAGA für die Vollzugshinweise (FAQ) zur EBV, berichtete über aktuelle Fragestellungen der Länder und aus der Praxis beim Vollzug der Verordnung. Insbesondere Fragen der Gleichwertigkeit und Aktualität von Untersuchungsverfahren sowie die Klärung und Aufklärung hinsichtlich notwendiger Untersuchungen zwischen DepV und EBV spielen eine große Rolle. Walter informierte zudem, dass an einer dritten Version des FAQ zur EBV gearbeitet werde und dieser im Laufe des Jahres 2024 veröffentlicht werden soll.
Insgesamt sind sich die beteiligten Experten einig, dass die Einführung der Mantelverordnung für die Prüflaboratorien viele Herausforderungen, aber gleichzeitig auch signifikante Chancen bereithält. Es wurde vereinbart, den Dialog hierüber weiterzuführen und Erfahrungen zu bündeln, um diese dann in der Auswertung der Evaluierungsphase der Verordnung als Verband in den Gesetzgebungsprozess einbringen zu können.