Jetzt Ausnahmegenehmigung und Lizenz für FCKW in Laboratorien erforderlich
EU-Entscheidung bereits seit 01.01.2001 gültig
Die Kommission der Europäischen Gemeinschaft hat am 13.02.2001 entschieden:
Laboratorien, die zu Analysezwecken FCKW, Tetrachlorkohlenstoff 1,1,1-Trichlorethan oder andere FCKW, Halone erwerben bzw. nutzen wollen, müssen über eine Ausnahmegenehmigung und eine Lizenz der Kommission verfügen.
Diese Entscheidung gilt seit dem 01. Januar 2001 !Nachzulesen ist diese Entscheidung auf der
VUP-download-Plattform oder bei der
EU-Kommission.