TÜV Süddeutschland / vitacert GmbH zur Pressemitteilung des VUP
Kritische VUP-Interpretation beanstandet - Vitacert: "Realisierung eines neuen Weges des vorbeugenden Gesundheitsschutzes"
VUP (Gießen). Mit dem Prüfzeichen "Lebensmittel TÜV geprüft" des TÜV-Süddeutschland-Unternehmens vitacert GmbH hatte sich der VUP im Mai d.J. kritisch auseinandergesetzt. In einer umfangreichen Pressemitteilung hat der TÜV Süddeutschland nun auf die Bewertung der Standesorganisation der unabhängigen Laborbetreiber reagiert.
In seinen Ausführungen äußert sich vitacert auch zur Frage nach seiner in Frage gestellten Kompetenz in der Lebensmittelanalytik und weist auf sein hochqualifiziertes Personal aus der Lebensmittelbranche hin. Unwidersprochen bleiben dabei jedoch weiterhin die Bedenken des VUP: "Bei diesen" (von vitacert beauftragten) "Laboratorien stelle der TÜV nach eigenen Angaben keine Bedingungen an ein nach internationalen Normen akkreditiertes Qualitätsmanagement, wie es in der Lebensmittelkontrolle üblich und in vielen Bereichen gesetzlich vorgeschrieben ist, .... Der TÜV Süddeutschland selbst sowie sein Partner, die TU München, besitzen hier bisher weder in den gesetzlich geregelten noch anderen Bereichen eine offizielle Akkreditierung als Lebensmittelkontrolleure."
Dieses sei auch vor dem Hintergrund verwunderlich, dass sich die deutschen TÜVs in technischen Prüfbereichen meist vehement für eine externe, unabhängige Begutachtung des Qualitätsmanagements (Akkreditierung) einsetzten und diese im Wettbewerb von Ihren Mitbewerbern fordern. Zuletzt hatten sich die TÜVs sogar bei einem der führenden deutschen privaten Akkreditierungsstellen als Gesellschafter eingekauft.>/p> Der TÜV-Süddeutschland behauptet in seiner Verlautbarung weiter, "die routinemäßige Prüfanalytik" werde "zum Grossteil von Laboratorien abgedeckt, die selbst Mitglieder des VUP sind." "Außer einer anscheinend breit gestreuten mailing-Aktion des "TÜV / Universitäts-Konsortiums" vitacert zur Markterkundung und Abfrage von Marktpreisen, ist uns bisher von diesen Geschäftsbeziehungen nichts bekannt", kommentiert der VUP diese Aussage.
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