Grundschulung (2-tägig)
Probenahme nach TrinkwV am 26./27.02.2013, Augsburg
Im Rahmen der Voraussetzungen nach § 15 (4) der TrinkwV
Datum: 26.02.2013 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr und 27.02.2013 09:00Uhr bis 15:30 Uhr
Veranstaltungsort:
Synlab Umweltinstitut GmbH
Handwerkskammer für Schwaben
86161 Augsburg
Siebentischstr. 52-58
Das nach erfolgreicher Prüfung der Sachkunde ausgehändigte Zertifikat basiert auf der Regelung DAkkS 71 SD 4 011 der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) und ist somit deutschlandweit die Grundvoraussetzung für eine Probenahme nach § 15 Abs. 4 TrinkwV.
Eine durch die "Unabhängige Stelle" nach TrinkwV 2001 des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit anerkannte Veranstaltung.
Anfahrthilfe
Tagesordnung - Anforderungen an den Grundwasserschutz
- Inhalte und Anforderungen der TrinkwV 2011
die wichtigsten daraus resultierenden allgemein anerkannten Regeln der Technik
- Grundlagen der Akkreditierung
Einbindung der Wasserwarte/Probenehmer in das Akkreditierungssystem von Laboratorien, Meldepläne - Unfallverhütungsvorschriften
- Aufbereitung und Desinfektion von Trinkwasser
- Instanthaltung von Trinkwasserinstallationen
Problemzonen der Hygiene, Sanierungsmaßnahmen
- Probenahme zur mikrobiologischen Untersuchung bei Trinkwasserversorgungseinrichtungen und Hausinstallationen
- Chemisch-physikalische Probenahme incl. Sensorik
- Probenahme in Trinkwasserinstallationen
- Bakteriologische Probenahme
bei Trinkwasserversorgungseinrichtungen sowie bei Oberflächengewässern - Chemisch-physikalische Probenahme
bei Trinkwasserversorgungseinrichtungen - Messungen vor Ort
- Probenkennzeichnung und Transport
- Sensorik
Leitung im Auftrag des VUP:
Claudia Wagner
(VUP-Sektion Bayern, Synlab Umweltinstitut GmbH)