Abwasseruntersuchungen
Benachteiligung sächsischer Laboratorien
VUP-Sektion für Einsatz von Alternativmethoden
Für die VUP-Sektion Sachsen hat sich deren Vorsitzende, Steffie Kunze, jetzt für die Möglichkeit des Einsatzes von Anternativmethoden bei Untersuchungen gemäß der Abwasserverordnung eingesetzt. In einem Schreiben an das Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft legt sie dar:
Gegenüber Unternehmen anderer Bundesländer seien sächsische Laboratorien benachteiligt und dadurch wirtschaftlich in einer schwächeren Position. Die Verordnung in Sachsen sieht lediglich festgeschriebene Analyseverfahren bei Abwasserkontrollen vor. Je nach Geräteausstattung sei es Laboratorien daher nicht möglich, sich um staatliche Aufträge zu bemühen.
Mit Hinweis auf das AQS-Merkblatt
"Verzeichnis gleichwertiger Analyseverfahren zur Abwasserverordnung" sei aus fachlicher Sicht eine derartige Festlegung nicht gerechtfertigt.