Lebensmittel
Meldepflicht bei Unterauftragsvergabe der Laboratorien ?
VUP legt auch zu dieser offenen Fragen eine Rechtsexpertise vor
Zur Meldepflicht nach § 44 Abs. 4a und 5a LFGB (Lebensmittel-, Futtermittel Gesetzbuch) hatte die Arbeitsgruppe "Lebensmittel, Bedarfsgegenstände, Kosmetika und Wein" (ALB) der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz (LAV) im Dezember 2012 einen Leitfaden veröffentlicht (VUP-Info
12.152). Für die betroffenen privaten Laboratorien lässt dieser Leitfaden eine wesentliche Frage offen, stellte jüngst erst wieder der Unternehmerkreis (UK) "
Verbraucherschutz & Lebensmittel" des Deutschen Verbandes Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP) fest:
Wie ist die Meldepflicht bei Laboratorien im Unterauftrag geregelt ? Der Verband stellt jetzt auch zu dieser Frage des Verbraucherschutzes eine weitere, eigens in Auftrag gegebene rechtliche Bewertung als download zur Verfügung: