RAL Gütezeichen für Klärschlammkomposte ausgesetzt
Bundesgütegemeinschaft wartet Vorgaben der zuständigen Bundesministerien für Klärschlammverwertung ab
Die Einführung einer Gütesicherung für Sekundärrohstoffdünger und Bodenverbesserungsmittel und die Erweiterung der Gütesicherung auf Veredlungsprodukte aus Abwasserschlamm und auf unbehandelte Abfälle, sowie deren Güte- und Prüfbestimmungen wurden vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. vorerst zurückgenommen.
Im Rahmen eines
Anhörungsverfahrens war der VUP um Stellungnahme zur Erweiterung der RAL-Gütesicherung "Sekundärrohstoffdünger und Bodenverbesserungsmittel" um die Produkte "
Klärschlammkompost" und "
unbehandelte Abfälle" gebeten worden. Dabei wurde vom VUP und anderen Fachverbänden auf die derzeit strittige Diskussion um die Zukunft der Klärschlammverwertung verwiesen. Auch die Länder und das Bundesministerium für Umwelt und Reaktorsicherheit (BMU) betonen, dass in Zukunft nur noch besonders schadstoffarme Klärschlämme stofflich verwertet werden sollen. Aus diesem Grunde haben das BMU und das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft für Ende Oktober eine wissenschaftliche Anhörung angesetzt. Die Ergebnisse dieser Anhörung sollen Bund und Ländern als Entscheidungsgrundlage für die künftigen Rahmenbedingungen der Verwertung diesen. Diese Rahmenbedingungen sind auch für Klärschlammkomposte maßgebend.
Daher wurde die Errichtung der geplanten Gütesicherung für Klärschlammkomposte (RAL-GZ 256/2) von der Bundesgütegemeinschaft ausgesetzt. Das Vorhaben soll erst zu einem Zeitpunkt wieder aufgegriffen werden, wenn zwischen Bund und Ländern die künftigen Rahmenbedingungen der stofflichen Klärschlammverwertung hinreichend geklärt sind.