ALDI - Akzeptierte Befunde zur Warenkontrolle
Im Juni 2014 hatte die ALDI Einkauf GmbH & Co KG ihre Lieferanten auf die "Allgemeinen Einkausfsbedingungen" hingewiesen. Danach würden ausschließlich solche Untersuchungsergebnisse in der Warenkontrolle akzeptiert, die von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen (öbvS) unterzeichnet sind. Der Deutsche Verband Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP) hatte hierzu mit der zuständigen Abteilungsleitung ein Gespräch geführt und darüber informiert (VUP-Info 14.066). Nach erneuter Rücksprache berichtet der VUP jetzt zum aktuellen Sachstand:
Eine "abschließende" Entscheidung zum zukünftigen Verfahren und zur eventuellen Änderung der "Allgemeinen Einkaufsbedingungen" steht bei ALDI nach wie vor aus. Es sei jedoch "mit größter Wahrscheinlichkeit" davon auszugehen, dass ALDI der Empfehlung des VUP folge und neben dem öbvS zukünftig auch Befunde von Gegenprobensachverständigen akzeptieren werde.
Angesprochen auf einen Anfang Juli erneut an die Lieferanten gesendeten Hinweis bedauert ALDI, dass dieser auf einen "IT-Fehler" zurückzuführen sei. Irrtümlich sei der (erste) Hinweis vom 10.06. mit gleichem Datum und Inhalt erneut verschickt worden, was verständlicherweise zu Irritationen bei Lieferanten und Laboratorien geführt habe.