Niedersachsen passt an
Mindesthaftpflichtversicherung und Auslagenerhebung
Verordnung über staatlich anerkannte Untersuchungsstellen der wasser- und abfallrechtlichen Überwachung
Das Niedersächsische Umweltministerium teilt dem VUP mit, dass die in der Verordnung über staatlich anerkannte Untersuchungsstellen der wasser- und abfallrechtlichen Überwachung genannte Mindestdeckungssumme einer Haftpflichtversicherung von 2 Mio. DM auf 1 Mio. Euro geändert wird. Es sei davon auszugehen, dass diese Regelung zum 1, Januar 2002 in Kraft treten werde.
Hinsichtlich einer einheitlichen Auslagenerhebung der Fahrtkosten (Wegstreckenentschädigung) und Tagegelder gem. § 13 Verwaltungskostengesetz sei wie folgt zu verfahren:
Das Kilometergeld für PKW ändert sich zum 1. Januar 2002 von 0,50 DM auf 0,25 Euro. Die Tagegelderpauschalen betragen dann 6,00 Euro (ab 8 Std. bis weniger 14 Std.), 12,00 Euro (ab 14 Std. bis weniger 24 Std.) und 24,00 Euro (ab 24 Std.).
In diesem Zusammenhang regte der
VUP anlässlich des Anhörungsverfahrens zum Entwurf der "Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für Untersuchungen der wasser- und abfallrechtlichen Überwachung" (GOU) die Aufnahme einer Position "Fahrtkosten bei der Probenahme" an.