ALDI erweitert die Anlage "Food" seiner Einkaufsbedingungen
Anregung des VUP wurde aufgegriffen
Die ALDI Einkauf GmbH & Co oHG hat ihre Regelungen zu Qualitätsuntersuchungen bei Lebensmitteln auf die Kompetenz staatlich qualifizierter Gegenprobensachverständigen erweitert. Das Unternehmen ist damit den Anregungen des Deutschen Verbandes Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP) gefolgt (VUP-Infos 14.091, 14.066).
Bisher konnten die Untersuchungen lediglich durch zwei von den Industrie- und Handelskammern geprüften, öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen (öbvS) durchgeführt werden. Ab sofort würden auch solche Befunde akzeptiert, die von Gegenprobensachverständigen unterzeichnet sind, teilt ALDI am 26.09.2014 dem Verband mit und bedankt sich für dessen Anregung. Die Regelung gelte auch für die Bewertung von Erstlieferungen.
Gegenprobensachverständige sind Sachverständige für die Untersuchung von amtlichen Proben im Sinne des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB). Das Verfahren zu deren Zulassung ist bundeseinheitlich durch die "Verordnung über die Zulassung privater Gegenprobensachverständiger und über Regelungen für amtliche Gegenproben" (Gegenprobenverordnung GPV) geregelt und wird durch die jeweiligen Landesbehörden durchgeführt.